Gehorsamsbrief

[73] Gehorsamsbrief, 1) schriftlicher Befehl, worin die Unterthanen zum Gehorsam ermahnt werden; 2) beim Deutschen Reich Mandat der höchsten Reichsgerichte, auf Bitten des Landesherrn, welchem die Unterthanen den Gehorsam versagten, erlassen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 73.
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