Gemeiniglich

[551] Gemeiniglich, adv. am häufigsten, dem gemeinen oder gewöhnlichen Laufe der Dinge, der gemeinen Gewohnheit nach. Sie wird gemeiniglich zu theuer erkauft, diese immer dauernde Glückseligkeit, Dusch. Man betrachtet die Liebe gemeiniglich als eine natürliche Thorheit. Gemeiniglich sind es die Antriebe des Bedürfnisses, welche den Menschen scharfsinnig machen, Sulz. Der Verdruß rühret gemeiniglich daher, weil die Begebenheiten unsern Ideen entgegen stehen, ebend.

Anm. Im Oberdeutschen bedeutet dieses Wort auch sämmtlich, alle insgesammt. Die Räthe der Städte und die Bürger gemeiniglich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 551.
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