Gemeinnützig

[551] Gemeinnützig, -er, -ste, adj. et adv. den gemeinen Nutzen, d.i. den Nutzen der ganzen Gesellschaft, zu welcher man gehöret, befördernd. Er wendet seinen Fleiß und seine Zeit an, gemeinnützig zu seyn, Gell. Gemeinnützige Thaten, Unternehmungen, Schriften u.s.f. So auch die Gemeinnützigkeit.

[551] Anm. Statt des Hauptwortes der Gemeinnutzen, welches hin und wieder vorkommt, gebraucht man doch lieber das getheilte der gemeine oder allgemeine Nutzen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 551-552.
Lizenz:
Faksimiles:
551 | 552
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika