Gesandtschaft, die

[601] Die Gesandtschaft, plur. die -en. 1) Die Würde und die Pflicht eines Gesandten. Eine Gesandtschaft übernehmen. Einem eine Gesandtschaft übertragen, auftragen. Er hat drey Gesandtschaften mit vielem Ruhme verrichtet. 2) Der Gesandte selbst. Die Chur-Brandenburgische Gesandtschaft zu Regensburg. Einige Gesandtschaften äußerten hierauf u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 601.
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