Gesegnen

[621] Gesêgnen, verb. reg. act. welches das mit der müßigen Vorsylbe ge verlängerte Zeitwort segnen ist, und nur noch zuweilen im gemeinen Leben gehöret wird. Tobias gesegnete Vater und Mutter, Tob. 5, 24, für segnete, d.i. wünschete ihnen beym Abschiede Gutes. Gott gesegne es euch! lasse es euch wohl bekommen. Die Welt oder diese Zeitlichkeit gesegnen, ein veralteter Ausdruck für sterben, wofür Opitz nur gesegnen allein gebraucht: so bald die Seele gesegnet hat, d.i. abgeschieden ist. Im Theuerdank kommt es Kap. 106 für danken vor. S. Segnen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 621.
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