Gestellen

[637] * Gestêllen, verb. reg. act. welches nur im Oberdeutschen, theils für das einfache stellen, in dessen sämmtlichen Bedeutungen, theils auch für stillen üblich ist. Sich fromm gestellen. Das Blut gestellen, stillen. Einen Zeugen gestellen, in den Gerichten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 637.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: