Gnädig

[741] Gnädig, -er, -ste, adj. et adv. Gnade hegend, in der Gnade gegründet, in einigen Bedeutungen des Hauptwortes. 1) Für geneigt, gewogen; in welcher Bedeutung es nur noch hin und wieder im Oberdeutschen üblich ist. 2) Am häufigsten von der Neigung eines Höhern gegen einen Geringern, und in dieser Neigung gegründet. Einem gnädig seyn. Sich sehr gnädig gegen jemanden erweisen. Einen gnädigen Herren haben. Gott sey uns gnädig! Der gnädige Gott. Der gnädige Einfluß Gottes. Wo es zugleich als ein Ehrentitel in den schon bey dem Worte Gnade angezeigten Fällen gebraucht wird. Gnädiger Herr, Gnädige Frau, werden vornehme Adelige nicht nur von ihren Unterthanen und Bedienten, sondern auch von andern bürgerlichen Personen, Gnädigster Herr, Gnädigste Frau, fürstliche und churfürstliche Personen, Allergnädigste aber kaiserliche und königliche Personen genannt. 3) Besonders, so fern sich diese Neigung in Erlassung oder Milderung der verdienten Strafe äußert. Um gnädige Strafe bitten, d.i. um gelinde Strafe, um Nachlaß, Milderung der Strafe. Ein gnädiges Urtheil. Wo es im gemeinen Leben oft figürlich für gelinde, sanft, überhaupt gebraucht wird. Er ist noch ganz gnädig davon gekommen, mit geringem Verluste, mit geringen Schmerzen u.s.f. Machen sie es gnädig. Ein gnädiger Regen, ein gelinder, sanfter Regen.

Anm. Bey dem Ottfried ginadig, ehedem auch nur genade, gnade, im Oberdeutschen gnadselig. Das alte Oberdeutsche Nebenwort gnädiglich, bey dem Ottfried ginadlicho, bey dem Winsbeck genedeklich, welches noch mehrmahls in der Deutschen Bibel vorkommt, ist im Hochdeutschen veraltet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 741.
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