Gnädig

[429] Gnädig, Titel, der als Zeichen der Ehrerbietung Geringerer gegen Höhere, diesen von jenen beigelegt wird. Gnädiger Herr werden Adelige von Untergebenen, gnädigster Herr fürstliche Personen u. allergnädigster Herr königliche u. kaiserliche Personen genannt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 429.
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