Goldgülden, der

[747] Der Goldgülden, an einigen Orten auch Goldgulden, des -s, plur. ut nom. sing. eine Goldmünze, welche ehedem sehr häufig in verschiedenen Ländern gepräget wurde, in manchen auch noch jetzt theils in Natura, theils als eine Rechnungsmünze üblich ist. Heut zu Tage gilt ein Hannöverischer Goldgulden[747] 2 Thlr. 3 Gr. ein gestämpelter Holländischer, welcher aber eine Silbermünze ist, 18 Gr. 3 Pf. ein ungestämpelter Holländischer, 16 Gr. 6 Pf. ein Goldgülden im Reiche, 2 Thlr. ein Rheinischer Goldgülden, 2 Thlr. 2 Gr. ein Rheinischer Gulden oder Goldgulden, eine Goldmünze, welche in Aachen geschlagen worden, 2 Thlr. 4 Gr. Alles in Louis d'or zu 5 Thlr. gerechnet. In den Sächsischen Gerichten wird ein Goldgülden zu 1 Thlr. 22 Gr. 6 Pf. gerechnet. Diese Münze hat den Nahmen Goldgülden, der sonst eine Tavtologie seyn würde, zum Unterschiede von den silbernen Gulden. S. Gulden und Gülden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 747-748.
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