Goldgulden

[98] Goldgulden (Gulden, Guldiner), eine nach dem Muster des Florens (s. Fiorino, Tafel »Münzen III«, Fig. 12), aber mit fast einem Drittel Silberzusatz, in Deutschland allgemein geprägte Goldmünze (s. Tafel »Münzen IV«, Fig. 8). Von den G. der rheinischen [98] Kurfürsten gingen anfangs 64 auf die kölnische Mark sein, das Stück also bis 10,1964 Mk. Wert, seit 1409 aber 72 Stück, auch wurden 4-, 2-, 1/2- und 1/4-G. geprägt. Nach fortgesetzter Beimischung von Silber bis drei Viertel und mehr bestimmte die Reichsmünzordnung von 1559 seinen Gehalt an Gold auf 181/2, an Silber auf 32/3 und an Kupfer auf 15/6 Karat sowie das Gewicht auf 1/72 Mark = 7,0664 Mk. Mehr und mehr trat der Dukaten an seine Stelle; der zuletzt auftretende hannöversche G. nach 1749 = 7,2 Mk. enthielt mehr Gold; als Rechnungseinheit in süddeutschen Goldmünzen vor 1838 hatte der G. 32/3 Silbergulden Wert. Neuerdings bezeichnet man als G. die Einheit in den österreichisch-ungarischen Acht- und Vierguldenstücken = 2,025 Mk. Vgl. Gulden.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 98-99.
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