Rechnungseinheit

[661] Rechnungseinheit, das Maß für die Werte und den Geldverkehr eines Landes. Die R. stützt sich auf den Gehalt der hauptsächlich verkehrenden Münze an Edelmetall und wurde dadurch, daß eine andre Münze den Verkehr zu beherrschen begann, oft gestört, insofern nun mehrere Rechnungseinheiten nebeneinander herliefen. Um unveränderliche Wertbestimmungen möglich zu machen, sahen manche Gemeinwesen von dem schwankenden Münzwert ab und gründeten ihre R. (Rechnungsgeld, Bankwährung, Wechselgeld) auf eine bestimmte Menge reinen Silbers, wie früher Hamburg, oder legierten Goldes, wie Bremen. Die R. braucht nicht durch ein Münzstück für sich dargestellt zu sein; so ist z. B. nicht die deutsche Mark Silbergeld, sondern 1/10 der Krone R. Auch ging öfters die Wertabstufung nicht parallel den Münzstufen. Wo Doppelwährung herrscht, d. h. Gold- wie Silbermünzen Kurant sind, liegt in der R. die Vermittelung zwischen beiden; gleichviel aber, welche Währung ursprünglich besteht, so fällt die R. den Schwankungen des Kredits anheim, wenn und wo Staatspapiergeld oder Banknoten in Zahlung angenommen werden müssen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 661.
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