Heirathen

[1087] Heirathen, verb. reg. act. eine Heirath treffen, schließen. In einigen Gegenden gebraucht man dieses Zeitwort schon, wenn die künftige Ehe nur zwischen zwey Personen verabredet worden, besonders nach der feyerlichen Verlobung; am häufigsten aber nach der feyerlichen Einsegnung vor dem Altare, da es denn von beyden Personen gesagt werden kann. Werden sie nicht bald heirathen? Sie hat schon geheirathet. Sie wollen einander heirathen. Jetzt gibt er bey meiner Nichte Heirathens vor, Weiße. Reich heirathen, eine reiche Person heirathen. Es mag dir wohl weh thun, daß deine Schwester so reich heirathet, Gell. Glücklich, unglücklich, schlecht, gut heirathen, eine glückliche oder unglückliche Heirath thun u.s.f. Ingleichen, sich um eine Person ehelich bewerben. Um eine Person heirathen. Nach Geld heirathen, eine reiche Person zu heirathen suchen. In dem 1523 zu Basel gedruckten N. T. Luthers wird Heuradten als ein unbekanntes Wort durch mannen, eelichen, erkläret.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1087.
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