Hobel, der

[1215] Der Hobel, des -s, plur. ut nom. sing. ein Werkzeug zum Hauen, d.i. stoßend Schneiden, verschiedener Handwerker. 1) Der Holzarbeiter, wo es ein längliches am häufigsten viereckiges Holz mit einem in dessen Mitte schief verkeilten Eisen ist, die[1215] Ungleichheiten des Holzes oder anderer ähnlicher Körper damit wegzunehmen. S. Bankhobel, Fausthobel, Grundhobel, Hohlhobel, Kehlhobel, Nuthhobel, Scharfhobel, Schlichthobel u.s.f. welche Nahmen dieses Werkzeug von den besondern Arten des Gebrauches erhält, wozu es bestimmt ist. 2) Bey den Sammtwebern ist es eine in dem Sammtstuhle eigeniethete Messerklinge, womit die Kettenfäden aufgeschlitzet werden, und wo er auch das Schlitzeisen, das Driet genannt wird. S. diese Wörter. 3) Der Hobel der Büchsenmacher ist eine starke stählerne Platte, die auf ihrer breitesten Seite Feilenhiebe hat, den Flintenlauf damit aus dem Gröbsten zu ebenen, da denn dieses Werkzeug eben so regieret wird, wie der Hobel der Tischler.

Anm. In der ersten Bedeutung im Nieders. Hövel, im Dän. Hovel, im Schwed. Höfwel, im Böhm. Hoblik, im Isländ. Hefill, im Finnländ. Höylae. Frisch leitet dieses Wort von erhaben, erhoben her, weil es die erhabenen Theile wegnimmt; dagegen Ihre es zu dem Geschlechte der Wörter hübsch und höflich rechnet, und es durch ein Werkzeug erkläret, einem Körper ein schönes Ansehen zu geben. Allein mit mehrerer Wahrscheinlichkeit lässet es sich von hauen ableiten, so daß die letzte Sylbe die Ableitungssylbe -el ist, ein Werkzeug zu bezeichnen, so daß Hobel, oder im Nieders. Hovel, Hövel, aus Hauel entstanden. Das Angels. heawian, und Engl. to hew, welches unser hauen ist, bedeutet hobeln, spalten u.s.f. und daß hauen selbst auch für schneiden gebraucht worden, ist schon bey diesem Worte angemerket worden. Im Oberd. lautet dieses Wort im Plural Höbel. In einem alten zu Ende des 15ten Jahrh. zu Augsburg gedruckten Vocabulario wird Dolabrum durch Schaue (Schabe) erkläret.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1215-1216.
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