Hobel

[418] Hobel, 1) Werkzeug, womit die Oberfläche des Holzes geebenet u. derselben verschiedene Gestalt gegeben wird. Es besteht aus einem viereckigen länglichen Stück hartem Holz (Hobelgehäuse, Hobelkasten), dessen beide lange Seiten die Backen, die untere die Bahn od. Sohle heißen; auf die Sohle ist mitunter eine Eisen- od. Messingplatte aufgeschraubt; in dem Hobelkasten ist oben ein weites, unten ein schmales Loch (Maul), in welchem das Hobeleisen mittelst eines Keils befestigt wird, das hinten hervorragende Stück Holz, worauf der Ballen der rechten Hand Hand ruht, heißt der Ballen. Große H. erhalten hinter dem Eisen einen ringartigen Griff. Das Hobelgehäuse hat vorn oben einen gebogenen Griff (Nase), auch zwei durchgesteckte Griffe, so daß zwei Personen damit arbeiten können. Das Hobeleisen ist etwa 1 Linie dick, unten schräg abgeschnitten, dadurch scharf u. an der Schneide gut verstählt. Bei den zum Ebenen bestimmten H-n hat das Gehäuse[418] u. das Eisen eine gerade Bahn; beim Aushobeln krummer od. gegliederter Flächen ist Bahn u. Eisen gekrümmt u. verschiedenartig gestaltet. Das zu hobelnde Holzstück wird gewöhnlich auf die Hobelbank (s.d.) eingespannt; beim Bearbeiten von Flächen, welche unter bestimmten Winkeln gegen andere Flächen stehen müssen, bedient man sich der Stoßlade (s.d.). Die H. führen nach ihrer Bestimmung verschiedene Namen, als: a) der Bank- (Faust-) hobel, ein langer H. der Tischler, zum Fügen der Breter; der Bankhobel der Böttcher, womit die Seiten der Dauben glatt gehobelt werden, ist groß; die Öffnung, in welcher das Hobeleisen steckt, heißt Licht; b) der Scharf- (Schurf-, Schrob-, Schrupp- od. Schruff-) hobel, 10–11 Zoll lang, dient dazu, einen Gegenstand aus dem Gröbsten zu behobeln, das Eisen hat eine etwas convexe Schneide, von 1–1 (Zoll Breite, u. nimmt dicke Späne weg; c) der Schlichthobel, 10–12 Zoll lang, hat ein Eisen mit gerader Schneide u. dient zum glatt Hobeln (daher auch Glatt- od. Glätthobel); die größten Arten davon heißen Rauhbank, 2–21/2 Fuß lang, u. Fügebank od. Fugbank, 3 Fuß lang u. von zwei Personen geführt; beim Böttcher heißen sie Stoßbank u. Blochel; auch der Harthobel, dessen Eisen sehr steil steht, dient zum Glätten; d) der Vergatthobel hat ein schmales Maul, die Face des Eisens über sich gekehrt, dient Leisten, Verkröpfungen u. Gehrungen (daher Gehrungshobel) zu hobeln; e) der Zahnhobel hat ein Eisen mit gerader, gezahnter Schneide, er ebnet das Holz, macht es aber zugleich rauh, so daß der Leim besser hält; f) Kehl- u. Leistenhobel, die H., mit welchen Vertiefungen od. Verzierungen gemacht werden, z.B. der Nuth- od. Falzhobel, mit welchem Falzen in eine ebene Fläche gestoßen werden, der Grathhobel, der Grundhobel (s.u. Gründen); der Hohl-, Kehl- od. Hohlkehlhobel, mit zirkelförmiger Eisenschneide u. Bahn; mit dem Kranzhobel hobelt der Böttcher die kreisförmigen Kehlungen in die Böden; die Seitenflächen des Kranzhobels sind concentrische Cylinderflächen; g) der Rohrhobel der Büchsenmacher, mit welchem die Rinne für den Lauf geglättet wird, den vorigen ähnlich; h) der Karnieshobel ist wie ein lateinisches S geformt; i) beim Rahmenhobel bildet die Schneide des Eisens eine Vermischung der Hohlkehle, des Stabes u. Karnieses; k) noch zusammengesetzter ist die Eisenschneide des Kehlstoßes; l) der Ort- od. Simshobel, 10–12 Zoll lang, 1/2–2 Zoll breit, u. der schmälere Wangenhobel dienen dazu, eine Fläche, an welche eine andere unter einem rechten od. stumpfen Winkel stößt, bis in den Winkel hinein zu bearbeiten; m) beim Spalzenhobel sitzt das Eisen am vorderen Ende, nicht in der Mitte des Kastens; n) endlich hat man auch Rundhobel, um der Länge nach gebogene Flächen zu bearbeiten; die Bahn des Gehäuses ist der Länge nach bogenförmig, u. der H. bekommt dadurch eine schiffähnliche Gestalt (Schiffhobel). 2) Werkzeug zur Bearbeitung größerer, ebener Metalloberflächen; der H. läuft mit seiner möglichst harten Sohle auf dem zu bearbeitenden Stück; das Hobeleisen wird in dem schweren, hölzernen od. eisernen Hobelkasten durch einen Keil od. eine Druckschraube fest gehalten, steht fast senkrecht darin u. ist entweder ein Zahneisen für die Bearbeitung aus dem Groben, od. ein Schlichteisen für die feinere Bearbeitung; das Eisen ist selten über 1 Zoll breit. Wird der H. mit der Hand geführt, so hat der Hobelkasten vorn eine Nase für die linke u. hinten einen Griff für die rechte Hand; der Kasten ist 10–12 Zoll lang, 11/2–2 Zoll breit u. 2 Zoll hoch. Größere Stücken werden auf der Hobelmaschine (s.d.) bearbeitet. 3) Werkzeug, womit der Kern gespaltener Ruthen od. gespaltenen zu Rohrstühlen bestimmten Rohres ausgeschnitten wird; es besteht aus einem länglichen Stück Holz, welches mit einer Glas- od. Stahlplatte belegt ist; über demselben ist ein anderes Stück Holz angebracht, welches mit einer Schraube dem ersteren genähert werden kann u. ein etwas schräg stehendes Hobeleisen von 31/2 Zoll Länge u. 11/4 Zoll Breite trägt, unter welchem das Rohr durchgezogen wird; der H. wird beim Gebrauch auf einem 18–20 Zoll hohen Gestelle (Hobelbank) zwischen zwei Leisten festgestellt. 4) Werkzeug, womit den Rohrstiften zu einem Blatte des Webstuhles gleiche Breite gegeben wird; in einem Klotze stehen zwer scharfe Messerklingen, deren Schneiden unter einem spitzen Winkel gegen einander geneigt sind, u. entweder in einem festen Abstande van einander stehen, od. gegen einander nach Bedürfniß verstellbar sind, zwischen denselben wird der Rohrstift durchgezogen. Eine ähnliche Vorrichtung hat der Korbmacher u. Rohrstuhlmacher gewöhnlich an der Seite des H-s, um den Ruthen od. Rohrfaden gleiche Breite zu geben, man nennt sie Schmaler. 5) Werkzeug, dem vorigen ähnlich, nur größer; dient, die zu einem hölzernen Siebboden bestimmten Holzstäbchen zu beschneiden. 6) (Landw.), so v.w. Krauthobel; 7) (Büchseum.), eine starke u. grobe Feile; 8) (Zinng.), die äußeren, den Kern umgebenden Theile an den Gießformen für hohle Gegenstände, s.u. Gießform; 9) (Chirurg.), so v.w. Hobelspanbinde 10) Leinwandhobel, vgl. Hobelmaschine 3).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 418-419.
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