Hobelmaschine

[420] Hobelmaschine, 1) für Metall, in mechanischen Werkstätten; auf einem horizontalen gußeisernen Tische wird das Arbeitsstück befestigt u. mit einem durch Maschinenkraft bewegten Meißel bearbeitet, welcher in einem Support angebracht ist; in anderen Fällen steht der Support mit dem Meißel fest u. der Tisch bewegt sich mit dem Arbeitsstück darunter hinweg; der Meißel arbeitet entweder blos beim Hingange des Tisches od. Supportes, od. beim Hingange u. Rückgange, u. wird dann nach jedem Gange durch die Maschine umgewendet; auch die nöthige seitliche Verschiebung des Meißels nach jedem Gange besorgt die Maschine. Aus dem Groben hobelt man mit einem Schrotmeißel, zum Glatthobeln nimmt man einen Schlichtmeißel. H-n für besondere Zwecke sind die Rissel- od. Kannelirmaschine u. die Nuthstoß- od. Stanzmaschine; bei der letzteren geht der Meißel vertikal auf u. nieder. 2) Bei der H. für Holz wird die geradlinig hin- u. hergehende Bewegung des Hobels gewöhnlich durch eine drehende Bewegung einer Scheibe mit Schneidklingen ersetzt. Besondere H-n benutzt man bei der Fabrikation der Zündhölzer u. der Dachschindeln, u. zum Zerkleinern der Farbhölzer (Farbholzmühlen). 3) Die H. bei der Appretur der Leinenstoffe besteht aus zwei der Quere nach gekerbten Hölzern; das untere liegt fest, das obere wird durch Menschen- od. Maschinenkraft hin u. her bewegt u. die Leinwand dabei zwischen beiden eingeseift u. gewaschen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 420.
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