Gestell

[303] Gestell, 1) das, worauf etwas Anderes gestellt wird; 2) (Bierbr.), so v.w. Stellboden; 3) (Jagdw.), so v.w. Gestände; 4) so v.w. Stellflügel; 5) (Vogels.), so v.w. Schneuß; 6) Riemenzeug, welches um die Ohren, Backen u. Kehle des Pferdes liegt u. zum Zaume gehört; 7) (Fisch.), die aufgestellten Reusen, Netze etc.; 8) alle Dinge einer Art, welche einmal auf dem Schiffe gebraucht werden, z.B. ein G. Segel, ein G. Riemen od. G. Ruder 9) (Hüttenw.), der untere Theil des Hohofenschachtes, s.u. Hohofen; 10) bei einer Maschine die Ständer u. Träger, innerhalb welcher sich das Werk od. Getrieb befindet; 11) der Sägebogen od. der Rahmen, worein die Säge gespannt wird; 12) (Bot.), so v.w. Podetium.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 303.
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