Hofspeise, die

[1250] Die Hofspeise, plur. inus. an einigen Orten, z.B. in Obersachsen diejenigen Eßwaaren, welche eine adelige Witwe nach dem dreyßigsten Tage nach ihres Ehegatten Tode von dem Hofe, oder dessen Gute mit sich nimmt, und welche auch der Mußtheil genannt werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1250.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika