Hofspeise

[449] Hofspeise (Mußtheil), ein Theil des Speisevorrathes, welchen die Ehefrau bei dem Tode des Mannes nach dem ehelichen Güterrechte mancher Gegenden im Voraus neben ihrem sonstigen Erbrecht erhält.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 449.
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