Körperlich

[1728] Körperlich, adj. et adv. 1. In der ersten Bedeutung des Wortes Körper. 1) Einen Körper habend, aus Materie bestehend; im Gegensatze des unkörperlich und geistig. Ein körperliches Wesen, ein Körper. Alles in der körperlichen Natur zeigt dem forschenden Verstande Weisheit und Ordnung, Gell. Eine körperliche Zahl, S. Körperzahl. 2) In dem Wesen eines Körpers gegründet. Die körperliche Gegenwart, vermittelst eines Körpers. Jemanden körperlich erscheinen. 2. In der dritten Bedeutung des Hauptwortes, wo es nur in der Benennung eines körperlichen Eides üblich ist, bedeutet es einen Eid, welcher mit gewissen äußerlichen Feyerlichkeiten abgeleget wird; z.B. mit Aufreckung der Finger, mit Legung derselben auf die Bibel u.s.f. Ein leiblicher Eid. In mittlern Lat. Juramentum corporale, welches doch ursprünglich einen Eid bedeutet zu haben scheinet, welcher auf den Leichnamen der Heiligen, oder doch auf ihren Reliquien abgeleget wurde.

In dem ersten Falle der ersten Bedeutung, wo die Ableitungssylbe lich die Stelle des ig vertritt, bey dem Notker lichamin, im Gegensatze des unlichamin, oder unkörperlich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1728.
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