Kammerjäger, der

[1486] Der Kammerjäger, des -s, plur. ut nom. sing. ein fürstlicher Jäger, welcher seinen Herrn auf der Jagd und im Jagdwesen bedienet, aber von einem Leibjäger zuweilen noch verschieden ist. Im Scherze wird auch ein Mäuse- und Katzenfänger ein Kammerjäger genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1486.
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