Kammerjäger

[519] Kammerjäger, früher der Leibjäger eines Fürsten; setzt besonders derjenige, der das Fangen und Vertreiben von Ratten, Mäusen und anderm Ungeziefer als Geschäft betreibt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 519.
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