Kindeln

[1575] Kindeln, verb. reg. welches nur im gemeinen Leben üblich ist. 1) In das Kindbett kommen als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte[1575] haben; im gemeinen Leben anderer Gegenden kindern. 2) Jemanden kindeln, ihn am Kindeltage mit der Kindelruthe begrüßen. S. Kindertag.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1575-1576.
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