Kindeln

[488] Kindeln, an manchen Orten der alte Gebrauch, daß an der Aschermittwoch früh od. vielmehr den 28. Dec., am Unschuldigen Kindertage (Kindeltag) die Mädchen in die Kammern der unverheiratheten Männer kommen u. dieselben im Bette mit Ruthen streichen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 488.
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