Krönen

[1796] Krönen, verb. reg. act. 1) So fern Krone einen Kranz, oder eine ähnliche Hauptzierde bedeutet, mit einem Kranze schmücken, wo es im eigentlichen Verstande mit kränzen, bekränzen gleichbedeutend ist, nur daß es in verschiedenen figürlichen Bedeutungen zugleich eine vorzügliche damit verbundene Ehre ausdruckt. Ein gekrönter Poet, welcher den feyerlichen Dichterkranz von Lorbeeren erhalten hat. Eine Preisschrift krönen, ihr den Preis zuerkennen. In weiterer Bedeutung, für zieren, schmücken überhaupt. Vberal der meye hat gekroenet berge und tal mit maniger bluete wilde, Graf Conrad von Kilchberg. Du krönest das Jahr mit deinem Gut, Ps. 65, 12. Es möge ihr Unternehmen ein erwünschter Ausgang krönen. Nach einer im gemeinen Leben üblichen Ironie, wird ein Ehemann gekrönet, wenn dessen Gattinn die eheliche Treue verletzet, oder ihm, nach einem andern figürlichen Ausdrucke, Hörner aufsetzet. 2) In der engsten vorzüglichsten Bedeutung des Wortes Krone, mit der feyerlichen Aufsetzung der Krone zugleich die königliche Würde und Herrschaft übertragen, oder auch solche nur dadurch feyerlich bestätigen. Jemanden zum Könige krönen. Daher die Krönung, diese feyerliche Handlung, der Krönungstag, der Tag, an welchem sie geschiehet u.s.f. Ein gekröntes Haupt, in weiterer Bedeutung, ein Kaiser, König oder Papst, weil sie im vorzüglichsten Verstande Kronen tragen. Zuweilen werden auch Republiken, wenn sie zugleich ein Königreich besitzen, wie z.B. Venedig wegen des Königreiches Cypern, mit unter die gekrönten Häupter gerechnet.

Anm. Bey dem Notker coronen, bey dem Stryker chronen, im Lat. coronare.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1796.
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