Kriegsgericht, das

[1788] Das Kriegsgericht, des -es, plur. die -e, ein Gericht über Verbrecher aus dem Kriegsstande. So fern es die Haltung eines solchen Gerichtes bedeutet, wird es am häufigsten das Standrecht genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1788.
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