Kriegsrath, der

[1789] Der Kriegsrath, des -es, plur. die -räthe. 1) Ein Collegium solcher Personen, welchen die Führung des Kriegs, und alles was das Kriegsheer betrifft, unter dem Vorsitze des Landesherren anvertrauet ist; ohne Plural. S. auch Hofkriegsrath. 2) Eine einzelne mit dem Titel eines Rathes versehene Person, welcher verschiedene das Kriegsheer angehende Geschäfte anvertrauet sind, dergleichen Kriegsräthe es in vielen Ländern gibt. 3) Die Zusammenkunft der Generals und Oberbefehlshaber eines Kriegsheeres, über wichtige Bewegungen zu berathschlagen; ohne Plural. Einen Kriegsrath halten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1789.
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