Krippen

[1791] Krippen, verb. reg. act. 1) Durch eine Krippe, d.i. durch einen Vorzaun, befestigen, in den Niederdeutschen Marschländern. Das Ufer krippen. S. Krippe 1. und 2. 2). 2) Winkelrecht biegen, bey den Schlössern. Gekrippte Fischbänder, deren Lappen winkelrecht gebogen sind, und welche bey gewissen Stellungen der Schrankthüren gebraucht werden. S. Kripfung und das vorige.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1791-1792.
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