Kuppeln

[1842] Kuppeln, verb. reg. act. welches mit koppeln ein und eben dasselbe Wort ist, aber nur in einigen Fällen gebraucht wird. 1)Für Koppeln, d.i. verbinden, im eigentlichen Verstande, ist es in der Baukunst üblich, wo gekuppelte Säulen zwey Säulen sind, welche so nahe bey einander stehen, daß sie sich mit ihren breitesten Theilen berühren. Gekuppelte Bildsäulen, welche aus Einem Stücke gemacht sind, und auf Einem Fuße stehen. 2) Figürlich, eine Verbindung zwischen zwey Personen verschiedenen Geschlechtes stiften. So wohl von einer ehelichen Verbindung, wo es theils nur in der niedrigen Sprechart, theils nur im verächtlichen Verstande gebraucht wird. Zwey Personen zusammen kuppeln. Als auch von einer unerlaubten Verbindung bloß zur Befriedigung sinnlicher Begierden; wo es auch absolute üblich ist. Kuppeln, d.i. zweyen Personen verschiedenen Geschlechtes zur Befriedigung der Wollust behülflich seyn, beyde, oder doch einen Theil dazu zu bereden suchen.

Anm. In der letzten Bedeutung auch im Dänischen koble, im Schwed. koppla. Im Nieders. tuffeln, welches aber auch ein[1842] geheimes Verständniß in unerlaubten Dingen haben bedeutet, welches man im gemeinen Leben der Hochdeutschen durch kaupeln, solche Personen Kaupler und Kauplerinnen, solche Handlungen aber Kaupeleyen zu nennen pfleget; welche Wörter mit kuppeln verwandt zu seyn scheinen. S. Koppeln.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1842-1843.
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