Löschen (1)

[2103] 1. Lschen, verb. reg. act. welches nur in den Seestädten üblich ist. Ein Schiff löschen, es ganz oder doch zum Theil ausladen, es lichten, d.i. leichter machen. Ingleichen von den Waaren. Die Waare löschen, sie aus dem Schiffe laden. So auch die Löschung.

Anm. Im Niederdeutschen, wo dieses Wort eigentlich einheimisch ist, lossen, Dän. losse. Man leitet es gemeiniglich von[2103] lösen her, dessen Intensivum es seyn würde. Im Schwed. wird lossa wirklich für lösa, lösen gebraucht. Allein es stehet immer noch dahin, ob es nicht vielmehr zu lichten in eben dieser Bedeutung, oder gar zu Last, laden gehöret. Frisch hat irgend wo das Zeitwort umlossen für umladen gefunden. Von dem Beyworte los hat man im Nieders. das Zeitwort loschen, welches daselbst lösen, los machen, bedeutet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 2103-2104.
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