Lehenrichter, der

[1976] Der Lehenrichter, oder Lehnrichter, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Der Richter in einem Lehenhofe; der Lehensrichter. S. Lehen-Propst. 2) Ein Richter auf dem Lande, welcher sein Richteramt von einem andern zu Lehen trägt; zum Unterschiede von einem Erbrichter.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1976.
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