Leibeigenthum, das

[1994] Das Leibeigenthum, des -es, plur. inus. das Eigenthumsrecht über den Leib, d.i. die Person, eines andern, das Recht über einen Leibeigenen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1994.
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