Melden

[171] Mêlden, verb. reg. act. et reciproc. welches das Intensivum oder Frequentativum des veralteten malen ist. Es bedeutet, 1. in der weitesten Bedeutung, seine Gegenwart andern vermittelst des Gehöres merklich machen; als ein Reciprocum. Ein Thier meldet sich, wenn es sich hören lässet, und man daraus dessen Gegenwart erkennet. In diesem Verstande gebrauchen es die Jäger, bey welchen sich der Hirsch meldet, wenn er schreyet, dagegen von dem Schreyen des Thieres auch die Zeitwörter schalten, schmählen, schrecken und bellen üblich sind. Der Wind meldet sich, wenn man sein Daseyn aus dessen Brausen erkennet. In weiterer Bedeutung auch wohl von der Bekanntmachung des Daseyns durch andere Mittel. Der Winter meldet sich, wenn es gegen die Zeit des Winters kalt oder unfreundlich wird. Das Fieber meldet sich, wenn man dessen Ankunft empfindet. 2. In weiterer Bedeutung. 1) Jemandes Ankunft oder Gegenwart ansagen, bekannt machen. Man lässet sich melden, wenn man einem andern seine Gegenwart ansagen lässet, ingleichen, wenn man ihn wissen lässet, daß man ihn besuchen wolle. Sich bey einem melden lassen, zum Besuche. Die Wache muß die eingehenden Personen melden, dem die Wache habenden Officier, oder dem Commendanten ansagen. In engerer Bedeutung, jemandes Gegenwart zu dessen Nachtheile oder doch wider seinen Willen bekannt machen; ihn verrathen. Verbirge die Verjagten und melde die Flüchtigen nicht, Es. 16, 3. Christus bedräuete sie, daß sie ihn nicht meldeten, Matth. 12, 6. In dieser eingeschränkten Bedeutung ist es im Hochdeutschen veraltet. Ehedem gebrauchte man es für verrathen überhaupt, daher Judas der Verräther noch im Tatian der Meldar heißt. Das Schwedische[171] måla bedeutet gleichfalls verrathen. Ingleichen als ein Reciprocum, sich melden, seine Gegenwart in einer gewissen Absicht dem andern kund thun, es geschehe nun schriftlich oder mündlich. Der Gläubiger meldet sich, wenn er sich als Gläubiger bekannt macht, und seine Bezahlung verlangt. Es haben sich schon viele Gläubiger gemeldet. Wer es gefunden hat, melde sich bey N. N. Man meldet sich bey jemanden, wenn man bey ihm etwas zu bitten, ihm etwas zu hinterbringen, etwas von ihm zu verlangen hat u.s.f. Sich um ein Amt bey der Obrigkeit melden. Ein Beurlaubter muß sich nach seiner Wiederkunft bey seinem Vorgesetzten melden. 2) Nachricht von etwas ertheilen, eine geschehene Sache einem oder mehrern bekannt machen, es geschehe nun schriftlich oder mündlich; bey dem Ottfried meldon. Man hat mir gemeldet, daß dein Bruder gestorben sey. Mein Correspondent meldet mir nichts davon. Es wird von Rom gemeldet, daß der Papst krank sey. Die Sache ist mir schon gemeldet worden. 3) Erwähnen, Meldung thun. Er meldet hiervon nichts. Um nur kürzlich etwas davon zu melden. Ohne Ruhm zu melden, d.i. ihrer, ohne mich selbst zu rühmen, Erwähnung zu thun. Mit Ehren zu melden, nur im gemeinen Leben, salva venia. Die gemeldete, oben gemeldete, mehrmahls gemeldete Sache. 4) * Nennen; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Als er seinen Vater melden hörete, nennen.

Daher die Meldung, plur. inus. so wohl die Handlung des Meldens, als auch die Erwähnung, in der vorigen dritten Bedeutung. Einer Sache Meldung thun, ihrer erwähnen; welche Wortfügung mit der zweyten Endung besser und im Hochdeutschen üblicher ist, als die mit dem Vorworte von, von etwas Meldung thun.

Anm. Dieses alte Wort lautet schon von des Kero Zeiten an meldon, im Angels. maeldan. Es ist das Intensivum oder Frequentativum von dem alten malen, melen, molen, schallen, dem Gehöre merklich werden und merklich machen, und in engerer Bedeutung, reden, sprechen, Schwed. måla, Hebr. מלל. Den esel molet fine stimme, verräth seine Stimme, einer der Schwäbischen Dichter. Es kommt mit dem alten Latein. mulgare in promulgare überein. Im Angels. ist daher Methel die Sprache, und bey den ehemahligen Gothen in der Krimm malathata sprechen. S. 2. Mahl.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 171-172.
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