Mund (1), der

[309] 1. * Der Mund, des -es, plur. die Münder, ein im Hochdeutschen veraltetes Wort, welches sich nur noch in einigen Ableitungen und Zusammensetzungen erhalten hat. Es bedeutete, 1. einen Mann, d.i. einen Mann von Stärke und Vermögen, und in engerer Bedeutung einen Beystand, einen Beschützer; bey den Longobarden Mundus und Mundoaldus, gleichsam Schutzwalter. Wir haben es noch in dem zusammen gesetzten Vormund, so wie auch Mündel und Mündig als Ableitungen davon übrig sind, S. diese Wörter. Ehedessen bedeutete Mundherr einen Schutzherren, Gönner, Patron, Mundbar, Mombar, Mundburt, Mommer, Mamburnus, so wohl einen Schirmvogt, Advocatum, als auch den Schirm und Schutz selbst, und die Schutzgerechtigkeit, Mundmann einen Clienten, Balmund einen schlechten Vormund u.s.f. 2) Den Schutz, den Beystand selbst, ohne Plural, bey dem Ottfried Munt, im Schwed. und Angels. gleichfalls Mund, wo auch mundan, mundian, beschützen ist, im mittlern Lat. Mundium; eine gleichfalls veraltete Bedeutung. Davon hatte man ehedem Mundgeld für Schutzgeld, ingleichen[309] das Geld für geleisteten Beystand, und andere ähnliche Zusammensetzungen mehr.

Anm. Es ist gewiß keine Figur des folgenden Wortes, wie die meisten Sprachforscher glauben, sondern stammet mit Mann von dem alten ma, können, vermögen, her, von welchem auch vermittelst eines andern Ableitungslautes unser mögen herkommt. S. Mündig und Munter. Im Albanischen bedeutet munnt noch jetzt ich kann. Viele eigenthümliche mit Mann zusammen gesetzte Personen werden in den mittlern Zeiten auch mit Munt gefunden, wovon Frisch verschiedene anführet. Z.B. Wicman und Wigmunt, Herman und Herimunt, Altman und Altmunt u.s.f. Übrigens siehe von diesem veralteten Worte und dessen Zusammensetzungen Schilters und andere Glossarien.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 309-310.
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