Nach-Trag, der

[400] Der Nach-Trag, des -es, plur. die -träge, dasjenige, was nachgetragen wird. So wird der Nachschuß, d.i. Geld, welches man nach schon bezahlter Hauptsumme zu einer und eben derselben Sache nachschießet, oft ein Nachtrag genannt. Bey Schriften ist es zuweilen ein Supplement, etwas, was zur Erläuterung oder nähern Bestimmung des vorher gehenden noch nachgehohlet wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 400.
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