Nachsteuern

[391] Nachsteuern, verb. reg. act. 1) Nachhelfen, doch nur im gemeinen Leben; Nieders. nastüren. S. Steuern. 2) Nachdem man bereits gesteuert, d.i. Steuer oder Hülfsgeld gegeben hat, zu eben derselben Sache nochmahls steuern. Zehn Thaler nachsteuern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 391.
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