Nachsteuer, die

[391] Die Nachsteuer, plur. die -n. 1) Eine Steuer, d.i. Geldhülfe, welche nach einer schon gegebenen zu eben derselben Sache nochmahls gegeben wird. 2) Ein Nahme, welchen an einigen Orten das Abzugsgeld führet, welches schon in der ersten Hälfte des 15ten Jahrhunderts unter dieser Benennung vorkommt. Siehe Abzugsgeld.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 391.
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