Nachsteuer

[632] Nachsteuer, 1) so v.w. Abzugsgeld; 2) bei einem neu eingeführten Zoll der noch nachzuzahlende Betrag desselben für die etwa noch lagernden zollbaren Waaren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 632.
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