Pfählen

[703] Pfählen, verb. reg. act. 1) Mit Pfählen versehen. Den Wein, den Hopfen pfählen. Ingleichen, einen Wein- oder Hopfenberg pfählen, die nöthigen Pfähle einschlagen.


Er pfählt und biegt und zieht die zart- und jungen Stämme,

Günth.


2) Auf einen Pfahl spießen; eine noch in den Morgenländern übliche Lebensstrafe. Ehedem war auch das Pfählen eine in Deutschland übliche Lebensstrafe, besonders der Kindermörderinnen, da ihnen ein Pfahl durch den Leib geschlagen wurde. So auch das Pfählen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 703.
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