Pfählen

[682] Pfählen, barbarische Todesstrafe des Mittelalters für Kindesmörderinnen, Hexen und Notzüchter, darin bestehend, daß man dem Verbrecher, nachdem über seinem Körper ein Erdhügel aufgeworfen worden war, einen spitzen Pfahl durch den Leib trieb. Die Carolina (s. Halsgerichtsordnung) ließ es nur noch ausnahmsweise zu, doch blieb die alte Sitte in einzelnen Gebieten bis ins 17. Jahrh. bestehen. Die österreichische Theresiana (s. d.) von 1768 läßt noch den Leichnam der hingerichteten Kindesmörderin durchpfählen. In einigen halbbarbarischen Ländern ist das P. eine noch heute übliche Todesstrafe. Der Verbrecher wird (wie schon im Altertum bei den Assyrern und Babyloniern) auf einen in die Erde gegrabenen langen, spitzigen Pfahl gesetzt; dieser dringt unweit des Afters in den Körper und kommt, wenn der Scharfrichter geschickt verfährt, oben bei der Schulter wieder heraus.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 682.
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