Pfennigmeister, der

[723] Der Pfênnigmeister, des -s, plur. ut nom. sing. eine alte, noch hin und wieder übliche Benennung eines Cassierers oder Schatzmeisters, welcher gewisse Gelder in seiner Aufsicht hat, und die Ausgaben und Einnahmen davon berechnet. Daher die Pfennigmeisterey, dessen Amt und Wohnung, ingleichen ein ganzes zu den Einnahmen gewisser Art verordnetes Collegium, und der Ort, wo sich dasselbe versammelt; der Pfennigschreiber, der Schreiber bey einem solchen Collegio, u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 723.
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