Pfleger, der

[742] Der Pflêger, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Pflegerinn, von dem vorigen Zeitworte, in dessen thätigen Bedeutungen. 1) In dessen dritten Bedeutung, derjenige, welcher einer Sache oder Gegend vorgesetzt ist, dieselbe zu verwalten hat, die Aufsicht über dieselbe führet; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher es im Oberdeutschen noch völlig gangbar ist, wo es so viele Arten von Pflegern gibt, als die Pflege, d.i. die Aufsicht und Verwaltung, Abtheilungen leidet. Setze Richter und Pfleger, die alles Volk richten, Esra 7, 25. Daß deine Vorsteher Friede lehren sollen, und deine Pfleger Gerechtigkeit predigen, Es. 60, 17. Chusa, der Pfleger Herodis, Luc. 8, 3. Christus ist ein Pfleger der heiligen Güter, Ebr. 8, 2. In Luthers Bibelübersetzung wird der Gouverneur oder Statthalter einer Provinz häufig ein Landpfleger genannt. Im Oberdeutschen sind die Pfleger bald Amtleute, bald Schloßvögte, bald Gerichtsverwalter, bald auch nur Cassierer oder andere Aufseher. Ein Kirchenvorsteher heißt daselbst Kirchenpfleger. Im mittlern Lat. Pflegarius. 2) Ein Vormund und Curator ist im Oberdeutschen sehr häufig unter dem Nahmen des Pflegers und Pflegevogtes bekannt; eine Bedeutung, welche statt des Lat. Curator auch im Hochdeutschen eingeführet zu werden verdiente. Es kommt in dieser Bedeutung schon im Schwabenspiegel vor. Er ist unter den Vormündern und Pflegern, Gal. 4, 2.


Wie rühmlich ists, von seinen Schätzen

Ein Pfleger der Bedrängten seyn!

Gell.


Wo es aber auch die folgende Bedeutung leidet. 3) In der sechsten Bedeutung des Activi, eine Person, welche einer andern alle zur Nothdurft und Bequemlichkeit nöthige Handreichung thut, und alle unangenehme Empfindungen von derselben zu entfernen sucht; in welchem Verstande es doch nur zuweilen in der höhern und dichterischen Schreibart gebraucht wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 742.
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