Prellen

[834] Prêllen, verb. reg. act. prallen machen, vermittelst der Schnellkraft, durch seine elastische Kraft forttreiben, so wohl von einem elastischen Körper, wenn er einen unelastischen forttreibet, als auch von einem unelastischen, wenn er einen auf ihn fallenden oder stoßenden elastischen forttreibt. 1) Eigentlich. Der Ball flog an die Wand, aber er wurde zurück geprellet. Füchse prellen, eine Art der Jagdlustbarkeit, da man einen Fuchs auf ein auf der Erde liegendes Tuch oder Netz laufen läßt, welches, so bald der Fuchs darauf ist, mit beyden Enden prall angezogen wird, und diesen ihm unvermuthet einige Ellen hoch in die Luft wirft. In weiterer Bedeutung bedeutet es auch zuweilen plötzlich treiben. Den Feind zurück prellen. Gott hat mich zurück geprellet, Klagel. 1, 13; wo doch der Ausdruck, von Gott gebraucht, zu niedrig ist. 2) Figürlich, mit List anführen, hintergehen; doch nur im gemeinen Leben, wo die Bedeutung ohne Zweifel von den Universitäten herstammet, wo die neuen Ankömmlinge Füchse heißen, von welchen die Figur allem Ansehen nach entlehnet ist, weil beyde Arten des Prellens einen unvermutheten Nachtheil gewähren. Jemanden prellen, zunächst, ihn unter einem scheinbaren Vorwande um das Geld bringen; in weiterer Bedeutung, ihn anführen, hintergehen; und in noch weiterm Verstande, seine Erwartung, seine Hoffnung vereiteln. Sonst spielte ich immer solche Histörchen, um meinen Vater ums Geld zu prellen, Weiße.


Ein Schulfuchs hofft, mit dürren Gründen

Den Beyfall aller Welt zu finden,

Allein er wird geprellt,

Haged.


Daher das Prellen.

Anm. Ital. bricollare, Franz. bricoller. Prellen ist die thätige Form von prallen, darf daher nicht für dieses gebraucht[834] werden, obgleich solches häufig geschiehet. Einige Beyspiele sind bey Anprallen angeführet worden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 834-835.
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