Procurator, der

[844] Der Procurātor, des -s, oder -tōris, plur. die Procuratōres oder Procuratōren, aus dem Lat. Procurator, derjenige, welchem die Besorgung einer Sache, oder die Sorge für eine Sache von einem andern aufgetragen ist, wo dieses Wort noch in vielen Fällen gebraucht wird. In den Klöstern heißt derjenige Conventual, welchem die Besorgung der Ökonomie des Klosters aufgetragen ist, der Procurator. Der Fiscal, oder derjenige, welcher über die Rechte des Fisci wacht, heißt in manchen Gegenden der Procurator. Am häufigsten ist es in vielen Ländern von einem Anwalts oder Sachwalter, der eines andern Sache vor Gericht besorgt, wo man es als einen anständigern Ausdruck für das gemeiner gewordene Advocat gebraucht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 844.
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