Procurator

[613] Procurator (lat.), 1) Verwalter, Aufseher, im römischen Privatleben der Hausverwalter, welcher die Aufsicht über das Hauswesen u. die Sklaven hatte; 2) zur Kaiserzeit in den kaiserlichen Provinzen diejenigen, welche statt der früheren Quästoren die Einkünfte für den Fiscus des Kaisers erhoben; in den Staatsprovinzen diejenigen, welche die kaiserlichen Gefälle erhoben, während hier die Quästoren die Einkünfte für das Ärar forterhoben. In kleineren Provinzen waren die P-es wohl auch mit der Jurisdiction betraut, wie z.B. in Judäa; 3) in Rom mehre Verwalter des Finanzwesens, z.B. P. aerarii majōris, der Verwalter des Staatsschatzes, Finanzminister; P. rei privatae, Verwalter des kaiserl. Fiscus mit vielen Unterprocuratoren; 4) so v.w. Anwalt, Sachwalter. Bei den Römern war der P. ein Sachwalter für eine abwesende Partei, von welcher er ein Mandat erhalten hatte, od. welcher auch für einen länger Abwesenden dessen Angelegenheiten in Rom dauernd besorgte. Jetzt z.B. P. in rem suam, wenn beim Mandate der Mandatar vom Mandanten in den Stand gesetzt wird, das Mandatsgeschäft mit dem Dritten, gewöhnlich auf eigenen Namen, zu erledigen; ist dem P. vom Principal die Vollmacht für eine einzelne Handlung ausgestellt, so ist er P. specialis; ist sie im Allgemeinen gegeben, P. generalis; geht sie auf das ganze Vermögen, P. universalis; geht sie auf einzelne Geschäfte, P. particularis; P. praesumtivus od. quasi praesumtivus, wenn der Sachwalter weder einen ausdrücklichen noch stillschweigenden Auftrag erhalten hat, bei dem aber wegen des Verhältnisses, in welchem er mit der einen Partei steht, ein Auftrag nach Maßgabe der Gesetze vermuthet wird. P. regis, s. Staatsanwalt. 5) So v. w. Syndicus; 6) bei fürstlichen Vermählungen, die in Abwesenheit einer der beiden zu vermählenden Personen (meist des Bräutigams) geschlossen werden, der Bevollmächtigte, welcher deren Stelle vertritt u. mit der andern die Ringe wechselt; 7) Pater P. (Pater minister), in Klöstern der Convential, welcher die ökonomischen u. anderen weltlichen Angelegenheiten des Klosters besorgt[613]

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 613-614.
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