Rückstand, der

[1192] Der Rückstand, des -es, plur. die -stände, dasjenige, was von einer Abgabe, von einer schuldigen Geldsumme noch zurück ist, noch außen stehet, noch nicht entrichtet und bezahlet ist; im Oberd. auch der Hinterstand, der Außenstand, Nieders. ehedem Overhore, weil es über die gehörige Zeit ausstehet, im mittlern Lat. Arreragium. Die Rückstände eintreiben. Den Rückstand bezahlen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1192.
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