Rückstand

[426] Rückstand, 1) (Residuum), bei chemischen Processen das, was nach Verflüchtigung, Extraction, Destillation etc. noch zurückbleibt; 2) noch nicht bezahlte Gelder od. auch noch nicht abgelieferte Waaren; 3) was nach Verkauf eines Pfandes (Hypothek) an der Schuld od. an Mehrerlös übrig bleibt. Im ersteren Falle hat der Gläubiger die Rückstandsklage; im zweiten Falle erhält der Schuldner den Überschuß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 426.
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