Range (2), die

[930] 2. Die Range, plur. die -n, auch nur in einigen Gegenden, für Rain oder Gränze. Das Rain- und Rangenrecht, das Recht, die Feld- und Flurgränzen zu bestimmen. Es ist ein naher Verwandter von der Range, Rank, besonders aber von Rain, und der daraus gebildeten Gränze, weil auch hier der Begriff der Länge, und besonders der äußersten Länge, hervorsticht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 930-931.
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