Reichsbeamte, der

[1040] Der Reichsbeamte, des -n, plur. die -n, ein Beamter, welcher einem ganzen Reiche und dessen Oberhaupte zu gewissen Diensten höherer Art verpflichtet ist. So wurden ehedem in Pohlen der Krongroß-Secretär, der Krongroß-Referendarīus, der Krongroß-Stallmeister u.s.f. und in Litthauen, der Groß-Secretär, Groß-Referendarius u.s.f. Reichsbeamten genannt. In engerer Bedeutung in Beziehung auf das Deutsche Reich, S. Reichsamt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1040.
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