Ritterstand, der

[1135] Der Ritterstand, des -es, plur. car. 1) Ein Abstractum, den Stand, die Würde eines Ritters, so wohl in der engsten Bedeutung, als auch in weiterer, der Stand des alten Adels, von Personen männlichen Geschlechtes. Eine Person Ritterstandes, oder vom Ritterstande. 2) Ein Collectivum, die sämmtlichen Ritter, und in weiterer Bedeutung, die sämmtlichen männlichen Personen von altem Adel in einem Lande oder in einer Provinz, besonders so fern dieselben auf Reichs- und Landtagen Sitz und Stimme haben, dagegen in weiterm Verstande Ritterschaft üblicher ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1135.
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