Ritterstand

[195] Ritterstand, 1) die Ritter des Mittelalters als ein besonderer Stand betrachtet; 2) seit dem 18. Jahrh. der gesammte Adel als besonderer Stand; 3) in neuester Zeit die Rittergutsbesitzer eines Landes, als Gemeinschaft angesehen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 195.
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